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TokenizationMittwoch, 4. November 2026

Tokenisierung von Sachwerten erklärt: wie sie funktioniert und wo sie endet

Kurz gesagt: Die Tokenisierung von Sachwerten ist der Vorgang, bei dem ein Anspruch auf einen realen oder finanziellen Wert, etwa eine Immobilie, eine Anleihe oder einen Rohstoff, als Token in einem programmierbaren Register erfasst wird. Ein Token ist nur so belastbar wie die rechtliche Verknüpfung zwischen Eintrag und Vermögenswert: Die Technik automatisiert Übertragungen und Prüfungen, die Rechte selbst entstehen aus Verträgen und Gesetz. Über XDRIP.ch entwickelt XDRIP Digital Management LLC tokenisierte Nachweise für Zugang, Herkunft und Berechtigung; wir geben keine Asset-Token und keine Anlageprodukte aus.

Was bedeutet die Tokenisierung von Sachwerten?

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) beschreibt Tokenisierung als den Vorgang, Ansprüche auf reale oder finanzielle Vermögenswerte, die in einem herkömmlichen Register geführt werden, auf einer programmierbaren Plattform zu erfassen (BIS Bulletin Nr. 72, 11. April 2023, auf Englisch). Dabei wirken drei Elemente zusammen:

  • Der Vermögenswert. Ein Gebäude, eine Maschine, eine Warenlieferung, ein Kredit oder ein Anteil. Manche Werte haben bereits ein amtliches Register, etwa das Grundbuch für Immobilien, andere nicht.
  • Das Register. Die Aufzeichnung, wer welchen Anspruch hält. Klassisch ist das eine Datenbank in der Hand eines vertrauenswürdigen Betreibers; bei der Tokenisierung wird daraus ein programmierbares Register, meist eine Blockchain.
  • Der Token. Laut BIZ verbindet ein Token eine Kernschicht, die Vermögenswert und Inhaber identifiziert, mit einer Serviceschicht, die die Nutzungsregeln enthält, in der Regel als Smart Contracts.

«Real» grenzt diese Werte lediglich von solchen ab, die nur on-chain existieren, etwa Kryptowährungen.

Wie funktioniert Tokenisierung in der Praxis?

Ein Tokenisierungsprojekt ist vor allem rechtliche und organisatorische Arbeit, auf die eine technische Schicht aufsetzt. Der übliche Ablauf:

  1. Das Recht festlegen. Was genau stellt der Token dar: Eigentum, einen Ertragsanteil, ein Nutzungsrecht oder nur einen Herkunftsnachweis? Diese Entscheidung bestimmt alles Weitere.
  2. Die rechtliche Verknüpfung schaffen. Ein Vertrag oder eine Registrierungsvereinbarung muss festhalten, dass das Recht im Token besteht und über den Token übertragen wird. Ohne sie ist ein Token ein Datenbankeintrag ohne durchsetzbaren Anspruch.
  3. Den Vermögenswert ausserhalb der Kette sperren. Die BIZ nennt diesen Schritt «Ramp»: Der ursprüngliche Wert darf im alten System nicht mehr zirkulieren, solange der Token im neuen zirkuliert. Bei Immobilien bleibt der Eigentumsnachweis in lokalen Registern, was die BIZ als Grund nennt, warum eine vollständige Automatisierung schwierig ist.
  4. Die Registerlogik entwickeln. Smart Contracts legen fest, wer den Token halten oder übertragen darf, welche Prüfungen gelten (zum Beispiel Wallet-Verifizierung oder Berechtigungsregeln) und wie Fehler korrigiert werden.
  5. Den Lebenszyklus betreiben. Metadaten, Berechtigungen, Übertragungen, Korrekturen und am Ende die Rücknahme oder Löschung des Tokens.

Wo liegen die Grenzen der Tokenisierung?

Das BIZ-Bulletin hält fest, dass Technik die Gründe für Intermediäre nicht beseitigt. Informationsgefälle zwischen den Parteien, Fragen des rechtlichen Eigentums und grenzüberschreitende Regeln bleiben bestehen. Das «Tokenisierungs-Kontinuum» fasst den Zielkonflikt zusammen: Werte, die sich leicht tokenisieren lassen, weil sie bereits digital und standardisiert sind, bringen eher bescheidene Vorteile; Werte mit dem grössten Potenzial, etwa Geschäftsimmobilien oder syndizierte Kredite, sind am schwierigsten zu tokenisieren.

Daraus folgen zwei praktische Punkte. Erstens ändert ein Token nicht, wem ein Gebäude gehört; das tun Vertrag und Register. Zweitens braucht jedes Projekt eine klare Antwort darauf, was geschieht, wenn der Eintrag on-chain und die Wirklichkeit ausserhalb der Kette auseinanderlaufen.

Wie behandelt das Schweizer Recht vermögensbezogene Token?

In der Schweiz gibt es zwei Bezugspunkte. Wir beschreiben sie als Kontext, nicht als Rechtsberatung.

  • Registerwertrechte. Seit dem 1. Februar 2021 erlaubt Art. 973d des Obligationenrechts, ein Recht in ein Wertrechteregister einzutragen und es nur über dieses Register geltend zu machen und zu übertragen. Das Register muss vier Anforderungen erfüllen: Die Verfügungsmacht liegt bei den Gläubigern, nicht beim Schuldner; die Integrität ist gegen unbefugte Veränderungen geschützt; Inhalt der Rechte, Funktionsweise des Registers und Registrierungsvereinbarung sind festgehalten; und die Gläubiger können die sie betreffenden Einträge ohne Mitwirkung Dritter prüfen.
  • Token-Kategorien der FINMA. In ihrer Wegleitung zu ICOs vom 16. Februar 2018 unterscheidet die FINMA Zahlungs-, Nutzungs- und Anlage-Token. Anlage-Token repräsentieren Vermögenswerte wie Beteiligungen an realen Basiswerten, Unternehmen oder Erträgen oder einen Anspruch auf Dividenden oder Zinsen; wirtschaftlich sind sie mit Aktien, Obligationen oder Derivaten vergleichbar, und die FINMA behandelt sie als Effekten. Jeder Fall wird einzeln beurteilt.

Einen breiteren Überblick über den Schweizer Rahmen gibt unser Beitrag zur Blockchain-Entwicklung in der Schweiz.

Was wir tun und was nicht

Unsere Tokenisierungs-Dienstleistungen erstellen überprüfbare digitale Nachweise für Zugang, Herkunft, Berechtigung und Produktnutzen. Die Arbeit umfasst Metadaten, Berechtigungen, Wallet-Verifizierung, das Deployment von Smart Contracts und die Anbindung an die Systeme, die ein Unternehmen bereits betreibt. Unsere Digital Access Records dokumentieren Zugangsregeln, Herkunft, Anerkennungsstufen und Berechtigungen. Sie verschaffen keine Eigentumsanteile, keinen Anspruch auf Gewinne oder Ausschüttungen und keine Governance- oder Stimmrechte.

Wir geben keine Asset-Token aus, tokenisieren selbst keine Immobilien und bieten keine Anlageprodukte an. Würde ein Kundenprojekt Effekten oder ein anderes reguliertes Produkt schaffen, braucht es vor jeder technischen Arbeit eine eigene rechtliche und regulatorische Beurteilung durch qualifizierte Fachleute. Wie sich diese Nachweise in das XDRIP Universe einfügen, beschreibt die XDRIP-Übersicht auf XDRIP Knowledge.

Häufige Fragen

Ist der Besitz eines Tokens dasselbe wie Eigentum am Vermögenswert? Nicht automatisch. Ein Token trägt nur die Rechte, die der zugrunde liegende Vertrag oder der Rechtsrahmen mit ihm verbindet. Ohne diese Verknüpfung ist er ein Eintrag, kein Titel.

Sind tokenisierte Vermögenswerte in der Schweiz Effekten? Das hängt von der Funktion des Tokens ab. Die FINMA behandelt Anlage-Token, die wirtschaftlich mit Aktien, Obligationen oder Derivaten vergleichbar sind, als Effekten und entscheidet im Einzelfall.

Tokenisiert XDRIP Immobilien oder verkauft Anlage-Token? Nein. Wir entwickeln tokenisierte Nachweise für Zugang, Herkunft und Berechtigung. Immobilien tokenisieren wir nicht selbst, und unsere Nachweise vermitteln keine Eigentums-, Gewinn- oder Stimmrechte.

Welche Werte lassen sich am einfachsten tokenisieren? Laut BIZ solche, die bereits digital und standardisiert sind, die aber auch die geringsten Vorteile bringen. Physische Werte mit lokalen Registern sind anspruchsvoller, weil der Eintrag ausserhalb der Kette synchron bleiben muss.

Braucht jeder Nachweis eine Blockchain? Nein. Ein gemeinsames Register hilft, wenn mehrere Parteien dieselben Daten prüfen müssen, ohne einem einzelnen Betreiber zu vertrauen. Kontrolliert eine Partei alle Daten, ist eine herkömmliche Datenbank oft die bessere Wahl.

Quellen: BIS Bulletin Nr. 72 «The tokenisation continuum» (11. April 2023); Obligationenrecht, Art. 973d (in Kraft seit 1. Februar 2021); FINMA-Wegleitung zu ICOs (16. Februar 2018).